Impressum


Angaben gemäß § 5 TMG:

Holzfachschule Bad Wildungen gGmbH

Auf der Roten Erde 9

34537 Bad Wildungen

Vertreten durch: Geschäftsführer Hermann Hubing

 

Kontakt:

Telefon: +49 5621 7919-10

Telefax: +49 5621 7919-88

E-Mail: info@holzfachschule.de

 

Registereintrag:

Eintragung im Handelsregister.

Registergericht: Fritzlar

Registernummer: HRB 11917

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: DE 284207316

 

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:

Hermann Hubing, Auf der Roten Erde 9, 34537 Bad Wildungen

Haftungsausschluss

Haftung für Inhalte

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Urheberrecht

Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.

Teilnahmebedingungen

Anmeldung

Bitte schicken Sie uns Ihre Anmeldung schriftlich auf dem ausgefüllten Anmeldeschein per Post oder einfacher noch per Fax zu. Damit ist Ihre Anmeldung verbindlich. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an. Alle Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Einganges bearbeitet und schriftlich beantwortet.

 

Seminar- bzw. Lehrgangsgebühren

Vor Veranstaltungsbeginn erhalten Sie eine Einladung mit Gebührenrechnung. Mit Zustellung der Einladung wird die Seminar- bzw. Lehrgangsgebühr fällig und ist spätestens bis zum Lehrgang zu bezahlen. Die Seminar- bzw. Lehrgangsgebühr ist unabhängig von Leistungen Dritter (z. B. Arbeitsamt, Meister, Berufsförderungsdienst oder Begabtenförderung) zu zahlen. Teilnehmer, die der Zahlungsverpflichtung nicht spätestens bis zum Veranstaltungsbeginn nachkommen, können von der Teilnahme an der betreffenden Veranstaltung bis zur Zahlung ausgeschlossen werden. Die Pflicht zur Zahlung der Gebühren wird durch den Ausschluss nicht berührt.

 

Teilnehmerbegrenzung und Rücktrittsbedingungen

Praxisnahe, fundierte Wissensvermittlung und der Erfahrungsaustausch unter den Teilnehmern haben für uns Priorität; ein guter Grund dafür, die Teilnehmerzahlen der Lehrgänge zu begrenzen. Dieses ist aber auch für Stornobedingungen ein Grund, die den finanziellen Rahmen zwischen Ihnen und uns auf faire Weise regeln sollen: Ihre Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet grundsätzlich zur Zahlung der Teilnehmergebühr. Nach erfolgter Anmeldung ist ein Rücktritt nur unter den nachstehenden Bedingungen möglich: Wenn Sie eine Ersatzperson stellen, sind Sie von der Zahlung einer Ausfallgebühr befreit. Falls keine Ersatzperson benannt wird, müssen wir eine Ausfallgebühr in Rechnung stellen. Die Höhe der Ausfallgebühr richtet sich nach dem Zeitpunkt der schriftlichen Abmeldung (Eingang beim Veranstalter) und der Höhe der Seminar- bzw. Lehrgangsgebühr sowie die Dauer der Maßnahme. Für Lehrgangsmaßnahmen mit einer Dauer von weniger als 6 Monaten gilt: Bei Rücktritt bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist eine Bearbeitungsgebühr von 20% der Seminar- bzw. Lehrgangsgebühr, mindestens jedoch eine Gebühr zu zahlen. Bei Rücktritt vom 13. bis 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn ist eine Ausfallgebühr in Höhe von 50% der Seminar- bzw. Lehrgangsgebühr zu zahlen. Bei Rücktritt nach dem 4. Tag vor Veranstaltungsbeginn ist die volle Seminargebühr zu zahlen. In jedem Fall hat die Rücktrittserklärung schriftlich zu erfolgen. Bei Nichtteilnahme ohne schriftliche Abmeldung ist die gesamte Seminar- bzw. Lehrgangsgebühr zu zahlen. Bei Teilnahme an einer beruflichen Bildungsmaßnahme mit einer Dauer von mehr als 6 Monaten kann der Teilnehmer mit einer Frist von 6 Wochen, erstmals zum Ende der ersten 6 Monate, sodann jeweils zum Ende der nächsten 6 Monate ohne Angabe von Gründen kündigen. Im Falle der Kündigung werden die Lehrgangsgebühren anteilig bis zum Ablauf der Kündigungsfrist berechnet. Anträge auf Rückerstattung bedürfen der Schriftform. Lernmittel- und Nebenkosten können nicht erstattet werden. Für die Bearbeitung der Kündigung wird eine Verwaltungsgebühr erhoben.

 

Seminarabsage/Änderungen

Die Holzfachschule Bad Wildungen behält sich das Recht vor, bei ungenügender Beteiligung oder aufgrund anderer zwingender Gründe Veranstaltungen abzusagen. Bereits gezahlte Gebühren werden dann zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmer sind ausgeschlossen. Organisatorische Änderungen, die den Ablauf der Veranstaltung oder den Einsatz von Dozenten betreffen, behält sich die Holzfachschule Bad Wildungen vor. Die im Jahresprogramm genannten Angaben (Preise, Termine etc.) datieren auf den Zeitpunkt der Drucklegung des Programmheftes. Gleiches gilt für Auszüge hieraus.

 

Haftung

Die Holzfachschule Bad Wildungen haftet nicht bei Unfällen und für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände und Kraftfahrzeuge.