Trotz Teil-Legalisierung: Bei Cannabis-Konsum droht Rauswurf


Quelle: pixabay
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Die in der letzten Woche beschlossene Teil-Legalisierung von Cannabis stößt an der Holzfachschule Bad Wildungen auf deutliche Kritik. Besitz und Konsum auf dem Campus bleiben laut Hausordnung verboten, schlimmstenfalls droht der Schulverweis. Geschäftsführer Hermann Hubing findet deutliche Worte: „Beim Umgang mit potentiell gefährlichen Werkzeugen und Maschinen ist höchste Aufmerksamkeit gefordert, hohe Sicherheitsanforderungen bestehen zu Recht. Schüler unter dem Einfluss von Rauschmitteln gefährden nicht nur sich selbst, sondern auch Mitschüler und Dozenten.“

 

Daher wird die Schulleitung trotz teilweiser Freigabe durch den Gesetzgeber konsequent von ihrem Hausrecht Gebrauch machen. „Wer beim Kiffen erwischt wird, darf seine Koffer packen. Ohne Ausnahme. Zudem informieren wir Arbeitgeber und Ausbildungsbetriebe über den Grund des Rauswurfs“, so Schulleiter Hubing. Er hält das Vorhaben der Ampelkoalition für eine übertriebene und unnötige Lockerung der Drogenpolitik in Deutschland. 

 

Der Bundestag hatte die kontrollierte Freigabe von Cannabis in Deutschland nach langen Diskussionen beschlossen. Besitz und Anbau der Droge sollen zum 1. April mit zahlreichen Vorgaben für Volljährige zum Eigenkonsum legal werden. Das Gesetz ist noch nicht in Kraft, sondern muss voraussichtlich Ende März noch den Bundesrat durchlaufen. Zustimmungsbedürftig ist es nicht, die Länderkammer könnte das Verfahren aber über den Vermittlungsausschuss abbremsen.

 

Seit ihrer Gründung vor über 70 Jahren hat sich die Holzfachschule Bad Wildungen als eines der führenden Innovations- und Kompetenzzentren der europäischen Holzbranche einen Namen gemacht. Ihr Bildungsangebot spricht Berufseinsteiger genauso an wie erfahrene Meister. Verschiedene Bereiche lernen hier unter einem Dach: Tischler, Sägewerker, Modell- und Formenbauer, Verpacker, der Holzhandel und Bestatter.