Ob Tischler, Modell- und Formenbauer oder Holzkaufleute – wir bieten für jedes Berufsfeld die passende überbetriebliche Ausbildung an. Unsere Dozenten verfügen über langjährige praktische Erfahrung in ihrem Fachgebiet und können so Theorie und Praxis bestens miteinander verknüpfen.
Termine
auf Anfrage
TSO / TSM 1 / TSM 2 / TSM 3
Überbetriebliche Ausbildung für Tischler-Auszubildende
Die Teilnehmer werden zu diesen Lehrgängen über den Fachverband Leben Raum Gestaltung Hessen eingeladen.
MOD 1
21.10.2024 – 01.11.2024
11.11.2024 – 22.11.2024
25.11.2024 – 06.12.2024
MOD 2 AMB
in Planung
MOD 2 G
in Planung
MOD 2 K
in Planung
MOD Maschine I
09.12.2024 – 13.12.2024
MOD Maschine II
16.12.2024 – 20.12.2024
Als Bundesfachschule Modell- und Formenbau spielt die Holzfachschule Bad Wildungen eine entscheidende Rolle für die Zukunft des Modell- und Formenbaus. Der Fokus der überbetrieblichen Ausbildung für Technische Modellbauer/innen liegt auf der praktischen Durchführung aller Arbeitsgänge zur Herstellung einer Modelleinrichtung – von der notwendigen Planung bis zum fertigen Modell. Im dritten Ausbildungsjahr gehen die Lehrgänge auf die Besonderheiten der einzelnen Fachrichtungen ein.
MOD Steuerung
Termine
auf Anfrage
Grundkenntnisse in Theorie und Praxis der Steuerungs- und Regeltechnik
Projektbezogener Unterricht
Erforderliche Kenntnisse für Auszubildende laut Rahmenplan für Technische Modellbauer/innen
Stufe I
10.02.2025 - 21.02.2025
13.10.2025 - 24.10.2025
Stufe II
28.10.2024 - 08.11.2024
24.02.2025 - 07.03.2025
27.10.2025 - 07.11.2025
Stufe III
18.11.2024 -
29.11.2024
10.11.2025 - 21.11.2025
In enger Zusammenarbeit mit dem Gesamtverband Deutscher Holzhandel bieten wir für kaufmännische Auszubildende aus Holz- und Baustoffhandel überbetriebliche Lehrgänge der Stufen I bis III an der Holzfachschule an. Die Lehrgänge bauen aufeinander auf und bilden zusammen eine in sich geschlossene Einheit. Diese deckt die ganze Bandbreite an holzwirtschaftlichen Inhalten ab – vom Naturprodukt Holz bis hin zu Hightech- Bauelementen – und schließt natürlich auch allgemein kaufmännische Inhalte wie Betriebswirtschaft, Logistik und IT mit ein.
Basislehrgang:
09.12.2024 - 11.12.2024
Aufbaulehrgang Modul 1:
10.03.2025 -
12.03.2025
Aufbaulehrgang Modul 2:
23.06.2025 -
25.06.2025
Der Fachkräftemangel ist in aller Munde und viele Betriebe begegnen diesem Engpass mit eigener Ausbildung. So auch im Bereich Lagerwirtschaft, Schwerpunkt Holzhandel.
Um diese Ausbildung noch besser an den Bedürfnissen der Branche auszurichten, haben der Gesamtverband Deutscher Holzhandel (kurz: GD Holz) und die Holzfachschule Bad Wildungen 3-tägige, überbetriebliche Lehrgänge (ÜBL) konzipiert.
Ziel dieser ÜBL ist die Schaffung einer einheitlichen Kompetenzbasis für Facharbeiter der Branche. Der Erwerb des Stapler-Führerscheins ist dabei nur ein Bestandteil des Angebots.
Die Lehrgänge in Bad Wildungen ergänzen die Basiskenntnisse, die in der Berufsschule vermittelt werden, mit den besonderen Qualifikationen, die im späteren Tagesgeschäft unbedingt benötigt werden.
Termin 2024
21.10.2024 –
01.11.2024
Termin 2025
15.09.2025 -
26.09.2025
Dieses Seminar ist für Mitarbeiter von Verpackungsbetrieben, welche dem Bundesverband HPE (Holzpackmittel-Paletten-Exportverpackung) angehören.
Wir führen Seminare nach individuellen Anforderungen einzelner Firmen durch. Die Seminare werden in Inhalt und Dauer jeweils auf die Bedürfnisse der Teilnehmer abgestimmt und können sowohl in unserem Hause, als auch in dem Unternehmen selbst durchgeführt werden.
Teilnehmer an Überbetrieblicher Ausbildung für Modellbauer aus dem Kammerbezirk Berlin erhalten Förderung aus den Mitteln der Berliner Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung (SenASGIVA).
Seit dem 01.05.2024 gilt in Berlin der Mindestlohn in Höhe von 13,69 Euro je Stunde (§ 9 Abs. 1 Mindestlohngesetz für das Land Berlin (LMiLoG Bln)* und liegt damit über dem Bundesmindestlohn. Gemäß § 7 LMiLoG Bln gewährt das Land Berlin Zuwendungen nach der Landeshaushaltsordnung nur, wenn die Empfänger*innen sich verpflichten, ihren Arbeitnehmern*innen (ohne Auszubildende, Umschüler*innen nach dem Berufsbildungsgesetz)** mindestens den Landesmindestlohn nach § 9 LMiLoG Bln zu zahlen. Die genannte Verpflichtung ist einzuhalten. Anderenfalls kann es zur Folge haben, dass eine Förderung abgelehnt oder eine gewährte Förderung zurückgenommen wird. Auf Verlangen sind der Bewilligungsstelle anonymisierte Lohnnachweise vorzulegen. Wir bitten um eine umgehende Rückmeldung an uns, sofern Sie die Vorgaben des Landesmindestlohngesetzes nicht einhalten.
* Mindestlohngesetz für das Land Berlin (Landesmindestlohngesetz - LMiLoG Bln) vom 18. Dezember 2013 (GVBl. S. 922) zuletzt geändert durch Art. 8 G zur Änd. des Bürger- und PolizeibeauftragtenG und weiteren Gesetze vom 9. Februar 2023 (GVBl. S. 30)
** Hier sind alle Ihre sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten, auch die Ungeförderten, inbegriffen. Arbeitnehmer*in im Sinne des LMiLoG Bln ist, wer sich durch einen privatrechtlichen Vertrag verpflichtet hat, in sozialversicherungspflichtiger Form oder als geringfügig Beschäftigte*r gegen Entgelt Dienste zu leisten, die in unselbstständiger Arbeit im Inland zu erbringen sind (§ 3 Abs. 1 LMiLoG Bln). Als Arbeitnehmer*innen gelten nicht Auszubildende, Umschüler*innen nach dem Berufsbildungsgesetz, Personen, die in Verfolgung ihres Ausbildungszieles eine praktische Tätigkeit nachweisen müssen, sowie Personen in einem arbeitnehmerähnlichen Verhältnis nach § 221 Absatz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (§ 3 Abs. 2 LMiLoG Bln).