Am 20. April 2020 hat sich die Leitung der Holzfachschule Bad Wildungen mit einem Schreiben an den Hessischen Minister für Soziales und Integration Kai Klose gewandt und um eine Sondergenehmigung zur eingeschränkten Fortführung des Schulbetriebs gebeten.
Das Foto zeigt unser Kommunikationszentrum auf dem Campus in Bad Wildungen. Darin befinden sich unter anderem das Auditorium, die CNC- und EDV-Labore, Internatszimmer sowie Seminarräume. (Foto: Holzfachschule BW)
Konkret möchte die Holzfachschule Bad Wildungen – abweichend von Paragraf 1 der Vierten Verordnung zur Bekämpfung des Coronavirus vom 17. März 2020 in der Fassung vom 20. April 2020 – eine Genehmigung dafür erhalten, den Berufsschulunterricht für die Abschlussklassen im Bereich Holzbearbeitungsmechanik fortzusetzen sowie die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung für Tischler- und Modellbauer wiederaufzunehmen. Die Wiederaufnahme der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung ist die Voraussetzung dafür, um später auch die berufliche Ausbildung sowie die Meister- und Techniker-Kurse fortzuführen. In Rheinland-Pfalz ist eine Wiederaufnahme von Ausbildungsmaßnahmen in überbetrieblichen Ausbildungsstätten beispielsweise seit dem 20. April 2020 wieder möglich.
Um eine Wiederaufnahme der Beschulung zu ermöglichen, wird die Holzfachschule Bad Wildungen konkrete Maßnahmen entsprechend des neuen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ergreifen. Unter anderem plant die Holzfachschule, Auszubildende ausschließlich in Einzelzimmern unterzubringen, Schulklassen zu verkleinern, die Essensausgabe in der Mensa zu veränderten Zeiten im Schichtbetrieb umzusetzen sowie die Reinigungs- und Desinfektionsintervalle in der Schule zu erhöhen.